ENHYDRA

PAPENBURG

 


Hygienekonzept

für die Firma Enhydra Papenburg

1. Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen in allen Räumen, einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich.
Dies gilt für Gäste und Personal. Personen eines Haushalts haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.
Auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kann verzichtet werden, da es nicht praktikabel ist. Von daher bekommt der Sicherheitsabstand eine umso größere Bedeutung.

2. Ausschluss vom Besuch des Schwimmbades:
- Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen  Symptomen jeder Schwere
Sonstige erkrankte Personen, die z.B. an einem akuten Infekt der Atemwege oder z.B.  einer Durchfallerkrankung leiden
Die Teilnehmer sollen sich vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien informieren (Aushang). Sollten Teilnehmer während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie umgehend das Bad zu verlassen.

3. Gästen und Mitarbeitern werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Handtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel bereitgestellt. Mitarbeiter werden zum richtigen Händewaschen geschult (Aushang).
Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Handtüchern ausgestattet, die anschließend in eine Wäschebox geworfen werden können.

4. Nach jedem Kurs (alle Stunde) wird das Schwimmbad einmal für 5 Minuten gelüftet

5. Es sind nie mehr als sieben Personen im Schwimmbad. Um die Besucherdichte im Kabinenbereich zu minimieren, wird eine zusätzliche Umkleidekabine angeboten, so dass sich die Gruppen abwechselnd auf  zwei Etagen umziehen können.

6. Die Teilnehmer werden noch einmal darauf hingewiesen, sich vor dem Schwimmen gründlich mit Seife zu waschen (Aushang). Des Weiteren werden Sie auf die Nieshygiene hingewiesen. Die Teilnehmer duschen sich anschließend nur kurz ab und nach Möglichkeit allein in einer Dusche.

7. Der Kurs findet im Einbahnstraßenbetrieb statt oder zum Beckenrand gerichtet.

8. Abstandsmarkierung und Laufwege werden auf dem Boden mit Klebeband markiert. Es gibt einen Eingang und getrennt einen Ausgang.

9. Die üblichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden eingehalten.
Spender, Klinken, Toiletten, Stühle, Tische werden täglich regelmäßig mehrfach mit einem Desinfektionstuch abgewischt.

10. Das Personal hat ebenfalls keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

11. Das Betreiben des Cafés wird in der Zeit von Corona eingestellt. Die Teilnehmer haben die Räumlichkeiten direkt nach dem Umkleiden wieder zu verlassen.

12. Die Aufbewahrung und die Wäschereinigung (z.B. Handtüchern) erfolgen unter Beachtung der Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards.

13. Die Teilnehmer werden gebeten, frühestens 20 Minuten nach jeder vollen Stunde zu kommen, damit sie entsprechend eingewiesen werden können.

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